Pressemitteilungen
Dienstag, 13. Dezember 2011

Wichtige Hinweise für die Umstellung von EMCS 1.0 auf EMCS 2.0

Im Januar 2012 werden wir nach dem erfolgten Rollout des ZABIS Release 6.5, das die EMCS-Version 2.0 unterstützt, die Umstellung unserer Kunden von EMCS 1.0 auf EMCS 2.0 mit den Behörden in gewohnter Weise abstimmen.

Dieser Versionswechsel bedingt für Kewill als IT-Provider eine zweite IT-Dienstleisternummer für die Version EMCS 2.0. Für diese Umstellung müssen die Verbrauchsteuernummern der Teilnehmer in den Zollstammdaten der zweiten, neuen IT-Dienstleisternummer zugeordnet werden, dies wird durch Kewill veranlasst und durchgeführt. Die Nutzung dieser zweiten Dienstleisternummer kann Einfluss auf die Prozesse / Nachrichten EMCS haben.

Nach einer Anfrage bei den zuständigen Dienststellen unsererseits haben wir nachstehende Information vom Servicedesk des IWM Zoll erhalten:

  • Nachrichten können an den Zoll nur in der in den Stammdaten hinterlegten Version übermittelt werden, das bedeutet wenn die Dienstleisternummer bereits auf EMCS Release 2.0 umgestellt wurde, läuft die Übermittlung von Nachrichten in der Version 1.0 auf Fehler. (das ist bekanntermaßen auch bei normalen ATLAS-Releases üblich)

  • Nach Aktivierung von EMCS 2.0 und damit der neuen IT-Dienstleisternummer kann ein Teilnehmer zu EMCS-Vorgängen, welche mit der vorherigen IT-Dienstleisternummer bearbeitet wurden, keine weiteren EMCS-Nachrichten mehr austauschen. Wird z.B. ein EMCS-Vorgang über die IT-Dienstleisternummer A eröffnet und ändert der Beteiligte vor Beendigung des Vorgangs die IT-Dienstleisternummer in B, so kann er zu dem noch offenen Vorgang keine Nachrichten mehr senden bzw. empfangen. Es wird zu einer Fehlermeldung kommen.

  • Diese Vorgänge können nur noch manuell, entweder über das für den Versender zuständige Hauptzollamt oder über den Abgangsmitgliedstaat nach Information über das sogenannte Verbrauchsteuerverbindungsbüro (ELO), beendet werden.

  • Betroffen sind alle Vorgänge, die in DE als auch in einem weiteren Mitgliedsstaat eröffnet oder beendet werden oder werden sollen.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Support in Verbindung (servicedesk@kewill.de) Kewill wird weiterhin sicherstellen, dass für Kunden ein Report erstellt wird, der die offenen Vorgänge beinhaltet, um sicherzustellen, dass unmittelbar Kontakt zu dem für den Vorgang verantwortlichen Hauptzollamt genommen werden kann und unbillige Härten wie Steuerbescheide und Bußgelder vermieden werden können.

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