Pressemitteilungen
Mittwoch, 25. Mai 2011

Bereinigung von alten Deklarationen – Kewill hat nachgefragt

Es erreichen uns immer wieder Wünsche bzw. Anfragen von Kunden, alte bis dato unerledigte Zollanträge in den verschiedenen Verfahren erledigen zu können. Dabei handelt es sich in erster Linie um Deklarationen, die einen vorläufigen, aber noch keinen endgültigen Bescheid erhalten haben und die mit einem Status 5x in den Statuslisten stehen. Diese sind zum Teil sehr alt (bis zu mehreren Jahren).

Wir haben dazu beim ZIVIT nachgefragt und vom BFD Nord folgende Information erhalten:

"Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Vorgänge noch nicht für eine Archivierung bereit, wenn der abschließende Bescheid aussteht und dieser nach einer Archivierung nicht mehr verarbeitet werden kann. In Bezug auf Verjährungsfristen (kann vielleicht gar kein abschließender Bescheid mehr kommen?) sollte sich für eine verlässliche Aussage an das IWM Zoll gewandt werden (rechtliche Frage), nach hiesigem Kenntnisstand beginnt die Verjährung jedoch erst mit dem abschließenden Bescheid zu laufen. Es könnten aber andere Vorschriften zu einem Ausbleiben des abschließenden Bescheids führen.

Es ist gut nachvollziehbar, dass Kunden ihre Systeme "aufräumen" und von bereits sehr lange und möglicherweise unnötig offen liegenden Fällen befreien will, indem sie sie archivieren. Bei einer auffällig langen Zeit, in der kein abschließender Bescheid ergangen ist, muss jedoch vermutlich jeder Einzelfall betrachtet werden.

Von hier ist (auch bei Vorlage konkreter Fälle) nicht feststellbar, ob seitens einer Sachbearbeitung in einem HZA noch ein abschließender Bescheid zu erwarten ist (z.B. wegen nach wie vor ausstehender Untersuchungen zum Einfuhrfall), der Bescheid möglicherweise papiermäßig ergangen ist oder womöglich aus irgendeinem Grund auf einen abschließenden Bescheid verzichtet wurde. Eine Antwort kann nur das bearbeitende Sachgebiet im zuständigen Hauptzollamt geben.

Aus hiesiger Sicht ist es erforderlich die Fälle sammeln, die Gründe für die nicht-abschließende Festsetzung zu analysieren und sich mit den Vorgängen an das bearbeitende Hauptzollamt zu wenden".

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